Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms
Der Gemeinderat der Gemeinde Muggendorf beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern.
Der Entwurf wird gem. § 24 des NÖ Raumordnungsgesetz 2014 LGBl. 3/2015 i.d.g.F. sechs Wochen, das ist in der Zeit von
09.03.2026 bis 20.04.2026
im Gemeindeamt während der Amtsstunden des Gemeindeamts zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Sie können während der Amtszeiten im Bauamt Einsicht nehmen. Alternativ finden Sie die Dateien im Anhang in elektronischer Form.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.






