Plakatieren/Veranstaltungsankündigungen auf öffentlichen Flächen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Muggendorf untersagt das Plakatieren, sowie das Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen Flächen.
Jedoch um das Plakatieren, bzw. Ankündigen zu ermöglichen wurden 2 Plakatständer(4-teilig) von der Gemeinde angebracht (einer unmittelbar nach der Gemeinde auf der Hauptstraße und einer beim oberen Teich – Karnerwirt, welcher auf zwei Seiten bestückt werden kann).
Die Plakate müssen ein Maß von DIN A1(max. 62×87 cm) haben um in die Rahmen zu passen, sie müssen im Gemeindeamt abgegeben werden (Gemeindestempel wird angebracht).
Die Plakate werden von den Gemeindebediensteten angebracht und wieder abgenommen.
Um das Ortsbild der Gemeinde Muggendorf zu wahren werden ab April 2018 alle widerrechtlich angebrachten Plakate/Plakatständer entfernt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und ersuchen Sie die Vereine, bzw. Veranstalter in Ihrer Gemeinde von dieser Regelung zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister