Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Beiträge

Wir planen derzeit die neue Jahresausgabe der Muggendorfer Zeitung und bitten um Ihre Mithilfe; Beiträge bis 30. November bitte abgeben.

Auflistung der Betriebe/Direktvermarkter/Bauern im Gemeindegebiet

Falls Sie mit Ihrem Betrieb gelistet werden wollen, übersenden Sie uns folgende Informationen bis spätestens 30. November 2019 per Mail an  rupprecht@muggendorf.at
Name des Betriebes, Produkt/Dienstleistung,  Kontaktperson, Telefonnummer und Website, falls vorhanden.

Fotowettbewerb: Bilder rund um unsere herrliche Gemeinde

Bitte senden Sie uns Ihr Lieblingsfoto unserer schönen Heimat (sehr hohe Auflösung)   an rupprecht@muggendorf.at bis spätestens 30. November 2019.
Die schönsten fünf   Bilder werden in der nächsten Muggendorfer Zeitung veröffentlicht und prämiert.

Alltagsgeschichten und Heiteres

Haben Sie eine lustige Geschichte aus dem Alltag – sarkastische, lustige, ärgerliche …   Haben Sie einen besonders lieben Witz parat … einfach zum Schmunzeln. Dann     schreiben Sie uns. Wir veröffentlichen Ihren Beitrag mit Ihrem Namen – aber nur wenn   Sie das so wollen.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge bis 30. November 2019 an rupprecht@muggendorf.at.

 

Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Sie haben die Möglichkeit sich in der Zeit v. 18.11. – 25.11.2019  im Gemeindeamt einzutragen. Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 -16:00 Uhr; Dienstag u. Donnerstag  von 08:00 -20:00 Uhr;  Samstag v. 08:00 -10:00 Uhr

 

 

Heizkostenzuschuss 2019/20

Heizkostenzuschuss 2019/2020

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von 135,00 Euro zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen. Nähere Information er-halten sie im Gemeindeamt.

Die Anträge können bis spätestens 30. März 2020 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden. Bei der Berechnung des Zuschusses werden die Einkünfte aller in einem Haushalt lebenden Personen zusammengerechnet.