öffentliche Auflage – Flächenwidmungsplan
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Date
13. Februar 2026
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Time
9:00 - 9:00
Der Flächenwidmungsplan soll im Rahmen einer Neudarstellung auf eine aktuelle Grundlage der digitalen Katastermappe gehoben werden. Damit können aktuelle Grundstücke und Grundgrenzen in ihrer Lage und ihrem Verlauf auch im Flächenwidmungsplan berücksichtigt werden. Derzeit beruht der Flächenwidmungsplan auf einem Stand aus dem Jahr 2009. Veränderungen im Grundstücksverzeichnis sind damit seitdem im Flächenwidmungsplan nicht abgebildet. Damit ist eine bessere Lesbarkeit des Plandokuments auch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglich. Mit dem Verfahren soll eine erhebliche Qualitätsverbesserung des Plandokuments erreicht werden.
Neben der Bereinigung und Verschiebung der Widmungsgrenzen auf Basis aktueller Grundgrenzen sollen einzelne Änderungspunkte des Flächenwidmungsplans abgewickelt werden.
Der Großteil der im Plandokument in Rot dargestellten Änderungen geht auf die Aktualisierung der Katastergrundlage zurück. Zum Teil hat sich durch Mappenberichtigungen und Grenzvermessungen die Lage der Grundstücke um mehrere Meter verschoben, so dass nun auch die Widmungsgrenzen entsprechend anzupassen sind. Dazu kommt die Festlegung eines erhaltenswerten Gebäudes und die Widmungsfestlegung eines Bauland-Sondergebietes im Bereich der Myrastubn. Letztere ist erforderlich, um die gastronomische Nutzung für die Zukunft – vor allem auch im Außenbereich – widmungstechnisch abzusichern.
Die Unterlagen sind im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 9. März 2026 bis einschließlich 20. April 2026 (6 Wochen) während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt einzusehen sowie online auf der Homepage der Gemeinde Muggendorf unter folgendem Link in diesen Entwurf Einsicht nehmen: https://muggendorf.gv.at/2026/02/aenderung-flaechenwidmungsplan/
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Dienstag und Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr sowie Freitag von 8.00–12.00 Uhr.
Jedermann ist berechtigt, in die Unterlagen Einschau zu halten und eine Stellungnahme abzugeben.