INFORMATION SCHNEERÄUM- UND STREUDIENST
Der Winterdienst auf unseren Gemeindestraßen wird von der Firma Josef Reischer und der Firma Gschaider GmbH übernommen. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug so ab, dass die Räumfahrzeuge problemlos arbeiten können.
Alle Straßen müssen zweispurig befahrbar bleiben, nur dann ist beidseitiges Parken gestattet. Parken Sie bitte auf den Privatparkplätzen. Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, den Parkplatz freizuräumen. Beim Freischaufeln der Hausausfahrt bitten wir, den Schnee nach der Einfahrt abzulegen. Die Grundstückseigentümer werden ersucht, dafür zu sorgen, dass der Gehsteig vor dem Grundstück geräumt und gestreut wird, um ein sicheres Gehen zu ermöglichen (§ 93 StVO).