Heizkostenzuschuss 2025/26
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Anträge können ab 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können. Sollte der Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025_2026
Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 20252026